Amtliche Befähigungsnachweise,
auf Seeschifffahrtsstraßen und im Küstenbereich
Sportbootführerschein – See (SBF-See) vorgeschrieben,
für jeden der ein Sportboot mit (Hilfs-) Motor führt, wenn die abgegebene Leistung an der Propellerwelle mehr als 11,03 KW (15PS) beträgt.
Sportküstenschifferschein (SKS) empfohlen,
für
Gewässer bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Festlandsküste.
Sportseeschifferschein (SSS) empfohlen,
für Gewässer bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandsküste, einschließlich der Randmeere.
Sporthochseeschifferschein (SHS) empfohlen,
für alle Meere. _____
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