Fachkundeunterweisung für Seenotsignalmittel (T2)
Beim Wassersport ist es im Falle von Notlagen von lebenswichtiger Bedeutung andere in der Nähe befindliche Fahrzeuge oder Landstationen auf sich aufmerksam zu machen.
Der Erwerb, die Aufbewahrung, die Verwendung und die Beförderung von den effektiven Seenotsignalmitteln (Unterklasse T2), nämlich
- - Signalpistolen mit der dazugehörigen Munition
- - Raketen bzw. Leuchtkugeln mit roten Sternen
- - Rote Fallschirm-Leuchtraketen
- - Orangefarbene Rauchsignale
werden durch das Sprengstoffgesetz und durch das Waffengesetz (Seenotsignalpistolen) von behördlichen Erlaubnissen abhängig gemacht.
Der Erfolg wird durch Ausstellung eines Fachkundenachweises (FKN) bestätigt. Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch den Deutschen Segler-Verband (DSV).
Voraussetzung: Ist das vollendete 18. Lebensjahr, sowie der Besitz des Sportbootführerscheines See. (Kopie bitte mitbringen)
Termin: nach Absprache
Kursgebühr: 70.- € inkl. Prüfungsgebühr
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